Allgemeine Geschäftsbedingungen der NETCONSA GmbH, Haibacher Straße 177, D-63768 Hösbach

§1 Allgemeines

1) Sollten Sie von uns, der NETCONSA GmbH, Haibacher Straße 177, D-63768 Hösbach

– Kostenpflichtig etwas erworben haben

– Gratis etwas erworben haben

– Newsletter / Mailings beziehen

, wird die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Zustimmung unserer AGB gestatten wir nicht.

2) Massgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste gültige Fassung der AGB.

3) Andere, von dieser AGB abweichenden Bedingungen unserer Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir die Bedingungen der Kunden nicht ausdrücklich verbieten. Im Zweifelsfall gelten immer die AGB der NETCONSA GmbH.

§2 Programm-Teilnahme

1) Unter den Bedingungen dieser AGB stimmt die NETCONSA GmbH zu, ihre Produkte (z.B. Premium Erfolgs-Programm, Mentoring-Programm, etc.), also z.B. Strategie-, Technik-, Marketing- und Verkaufscoachingsleistungen, etc., in Form von Webinaren, Audio und/oder visuellen Präsentationen und periodische persönliche Coachings und Evaluationen („Programm(e)“), gegen Programmgebühren bereitzustellen. Zahlungen, bzw. Zahlungsbedingungen werden gemäss § 4 geregelt. Der Zugang zu den Produkten ist von der Zahlung abhängig.

2)Die Programmlaufzeit ist gemäss den Angaben des Unterzeichneten Verkaufvertrags vereinbart.

3) Die NETCONSA GmbH behält sich vor den Inhalt, bzw. die Leistung von Produkten auch nach Vertragsabschluss gemäss dem Leistungsbestimmungsrecht zu ändern. Mit der Zustimmung dieser AGB wird auch dies ausdrücklich akzeptiert.

4) Für den Erfolg gibt es keine Garantie – jedoch müssen sowohl die NETCONSA GmbH als auch der Käufer die zugesagten Leistungen erbringen. Durch die Akzeptanz dieser Vereinbarung stimmen Sie zu und verstehen Sie, dass die NETCONSA GmbH nur ein Programm(e) für Verkaufs-und Businesscoachings zur Verfügung stellt und keine spezifischen Resultate garantiert. Sie übernehmen volle Verantwortung für Ihren eigenen Erfolg.

§3 Zustandekommen des Vertrags

1) Die Darstellung der Leistungen der NETCONSA GmbH auf Webseiten (z.B Facebook) oder in Prospekten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nach deren Leistungen dar. Mit der Annahme Ihres Angebotes durch die NETCONSA GmbH kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der NETCONSA GmbH zustande.

2) Der Vertragsabschluss zwischen der NETCONSA GmbH und einer Gegenpartei / mehreren Gegenparteien kann schriftlich oder durch jegliche sonstige rechtmässige Medien (Videochat, Zoom, Telefon, etc.). Erfolgt der Vertragsabschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen keinen Anspruch, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.

3) Erfolgt der Vertragsabschluss nicht schriftlich, sondern durch jegliche sonstige rechtmässige Medien (Videochat, Zoom, Telefon, etc.) kommt der Vertrag gemäss ABGB durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Zudem willigt / willigen die Gegenpartei / die Gegenparteien ein, dass wir das Telefonat / den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Schulungszwecken aufzeichnen.

4) Wir bestätigen die Bestellung unverzüglich per E-Mail. Das diese E-Mail als eine verbindliche Annahme der Bestellung gilt, muss dies neben der Bestätigung der Bestellung explizit von uns aufgeführt werden.

§4 Zahlungsbedingungen, Verzug, Kündigung, Widerrufsrecht

1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Kaufvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Kaufvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine feste fünfmonatige Laufzeit als vereinbart. Mit der Unterzeichnung des Verkaufsvertrags werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen und damit auch die AGB akzeptiert. Zudem wird damit ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Kunden ausgeschlossen.

2) Sollte der Kunde trotzdem frühzeitig kündigen, bleibt unser Vergütungsanspruch bestehen und wird davon nicht betroffen.

3) Unpünktlichkeit bei Ratenzahlungen: Sollten Sie (bei Ratenzahlungen) mit den Zahlungen, die nicht nur unwesentlich sind, in Rückstand geraten, behält sich die NETCONSA GmbHvor sämtliche Zugänge (Mitgliederbereich, Facebook-Gruppe, Live Coaching-Calls etc.) ganz oder in Teilen sofort und so lange dauerhaft zu sperren bis alle säumigen Ratenzahlungen von Ihrer Seite geleistet sind. Zusätzlich behält sich dieNETCONSA GmbHeine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. Bereits geleistete Zahlungen werden unbeschadet gesetzlicher Erstattungspflichten nicht zurückerstattet. Zudem können offenstehende Forderungen zugunsten der NETCONSA GmbH auf Begehren der NETCONSA GmbH als Schadensersatz geltend gemacht werden. Zudem ist bei Ratenzahlungen ein Dauerauftrag zugunsten der NETCONSA GmbH einzurichten und nachzuweisen.

4) Die NETCONSA GmbHkann diese Vereinbarung jederzeit, nach eigenem Ermessen aufgrund wichtiger Gründe und nach Übermittlung der Benachrichtigung an Sie beenden. Bereits geleistete Zahlungen werden unbeschadet gesetzlicher Erstattungspflichten nicht zurückerstattet. Die NETCONSA GmbH hat das Recht, im Fall von Ratenzahlung die Höhe der noch ausstehenden Abschluss-Zahlung, die der Kunde noch leisten muss, abhängig von der bereits erbrachten Leistung seitens der NETCONSA GmbH­­ individuell festzulegen. Die Abschlusszahlung ist innert 30 Tagen zu leisten. § 5Paragraph 5) besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung und bindet Sie an die dauerhafte Geheimhaltungspflicht.

5) Rechnungen dürfen elektronisch erteilt werden.

6) Der Kunde hat kein Widerrufsrecht für geschlossene Verträge. Dies beinhaltet auch mündliche oder fernmündlich geschlossene Verträge.

§5 Erfüllungs- und Nutzungsrechte

1) Die NETCONSA GmbH ist danach bestrebt die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen mit der erforderlichen Sorgfalt durchzuführen. Sie ist dazu berechtigt dazu die Leistung Dritter hinzuzuziehen.

2) Die NETCONSA GmbH ist nur dazu verpflichtet die im Verkaufsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Erbringt sie mehr, haben andere Kunden, die das identische Produkt erworben haben keinen Anspruch auf diesen Mehraufwand.

3) Erfolge sind nicht garantiert, sondern Ergebnis einer erfolgsversprechenden Arbeitsweise. Der Kunde hat folgende Pflichten zu erfüllen:

Der Kunde steht mit der vereinbarten Zeit zur Verfügung und ist selbst verantwortlich, die vereinbarten Tätigkeiten weiter auszuarbeiten und auszuführen.
Der Kunde stellt monatlich ein aktuelles Cockpit mit den vereinbarten Kennzahlen vor dem 1:1 Call zur Verfügung.
Der Kunde ist selbst verantwortlich, die vereinbarte Zeit optimal zu nutzen und einzuhalten
Der Kunde ist eigeninitiativ und sucht und findet Lösungen
Der Kunde ist selbst verantwortlich, Entscheide zu fällen.
Der Kunde ist selbst verantwortlich, zu verkaufen und tätig zu werden.
Der Kunde ist selbst für Traffic, z.B. Facebook-Werbung verantwortlich.
Der Kunde ist für seinen Internet-Auftritt selbst verantwortlich
4) Verhalten sich Kunden so, dass die NETCONSA GmbH die vereinbarten Leistungen nicht vollbringen kann (d.h. die Gründe, dass die im Verkaufsvertrag vereinbarte Leistung nicht vollbracht werden kann sind nach unserem Ermessen auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen) bleibt der Vergütungsanspruch zugunsten der NETCONSA GmbH unberührt.

5) Vertraulichkeit: Nur autorisierte Nutzer, die ordnungsgemäß Zugriff auf alle Programme, die von der NETCONSA GmbH angeboten werden, erlangt haben, indem Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung persönlich akzeptiert haben, haben die Erlaubnis dieses Programm(e) zu nutzen und daran teilzunehmen. Mit Ausnahme, der in dieser Vereinbarung ausdrücklichen Autorisierung, dürfen Sie keinerlei Texte, Werbungen, Dokumentationen, Video-, Audiodateien oder jegliche Logindaten an Dritte weitergeben oder jegliche Texte, Werbungen, Dokumentationen, Video-, Audiodateien oder jegliche Logindaten dazu nutzen, um Dritte zu unterrichten oder auf andere Art und Weise Informationen aus Teilen des Programms(e) veröffentlichen mit anderen Zwecken, als denen, die Ihnen ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt wurden. Nutzungsrechte an den Inhalten und Unterlagen stehen Ihnen nur soweit zu, als diese zur Wahrnehmung des jeweiligen Programms von NETCONSA GmbH notwendig sind. Bis zur vollständigen Bezahlung der Programmgebühren, verbleiben die Unterlagen im Eigentum von NETCONSA GmbH. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns weitere Schritte vor, insbesondere das Einfordern von Schadensersatz-Ansprüchen. Zudem gilt insbesondere der Gesamte § 4.

§6 Verhalten als Kunde

1) Alle Kunden, d.h jeder, der mit der NETCONSA GmbH einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, sowie jeder der in einem sozialen Netzwerk (z.B Facebook, Youtube, etc.) mit der NETCONSA GmbH in jeglicher Weise interagiert, muss Grundregeln wie gegenseitige Wertschätzung und Respekt einhalten. Insbesondere darf niemand beleidigt oder herabgewürdigt werden. Verstösse können zum Ausschluss aus dem gekauften Produkt führen.

2) Bewertungen in den sozialen Medien der NETCONSA GmbH oder über andere Kunden der NETCONSA GmbH gibt der Kunde nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Sollte eine Bewertung abgegeben werden, die von einer Partei unerwünscht ist, wird diese auf erstes Anfordern dauerhaft entfernt. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen der NETCONSA GmbH und dem Kunden. Entfernen die Parteien den Kommentar / die Bewertung auf erstes Anfordern nicht, behalten wir uns weitere Rechte vor, insbesondere eine Zahlung in Höhe von mindestens 10’000 € einzufordern.

3) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen der NETCONSA GmbH (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen der NETCONSA GmbH zu wahren. Es ist auch verboten, diese Gruppen als Werbeplattform zu nutzen. Wir sind berechtigt, den Kunden sollte er unsere Regeln innerhalb der Communities und Gruppen gemäss den Gruppenregeln der einzelnen Facebookgruppen nicht befolgen, vorübergehend oder dauerhaft auszuschliessen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben. Jede Zuwiderhandlung hat eine Schadensersatzklage im Ausmass von mindestens 25’000 € zur Folge.

4) Bei Geschäftsschädigendem Verhalten (z.B. Rufschädigung) behalten wir uns alle Rechte vor. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen uns und dem Kunden. Das Ausmass der Klage wird individuell berechnet, mindestens jedoch mit 25’000 € je Fall.

5) Die unter § 5 aufgeführten Paragraphen schliessen ein «normales Networking» ausdrücklich nicht aus. Der Kunde ist jedoch insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben. Jede Zuwiderhandlung hat eine Schadensersatzklage im Ausmass von mindestens 25’000 € je Fall zur Folge. Sollte der Kunde nach unserem Ermessen unsere Produkte, unsere Communities, sowie unser Netzwerk teilweise oder ausschliesslich dazu zu verwenden, selbst Kaufverträge mit ehemaligen Kunden, aktiven Kunden oder potentiellen Kunden (dazu zählt insbesondere jede Person, die in einer Community / Gruppe in einem sozialen Netzwerk der NETCONSA GmbH ist oder sonst in irgendeiner Art und Weise mit der NETCONSA GmbH online oder offline interagiert) behalten wir uns das Recht vor, den Kaufvertrag aufzulösen, ihn von jeglichen Gruppen / Communitys auszuschliessen, sowie jegliche sonstige Rechte. Sollte vom eben genannten Recht Gebrauch gemacht werden, gelten alle unter § 5aufgeführten Paragraphen und insbesondereParagraph 5) immer noch.

§7 Bezahlung

1) Die Vergütung unserer Dienstleistungen ist gemäss Kaufvertrag in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.

2) Einmalzahlungen sind an die im Kaufvertrag genannte Kontonummer der NETCONSA GmbH spätestens zum vereinbarten Termin zu überweisen

3) Ratenzahlungen sind pünktlich zum 1. eines Monats an die im Kaufvertrag genannte Kontonummer der NETCONSA GmbH zu überweisen und ein eingerichteter Dauerauftrag nachzuweisen

4) Die NETCONSA GmbH kann neben Überweisung bei Bedarf auch folgende Bezahlmöglichkeiten verlangen oder zur Auswahl stellen:

Kreditkartenzahlung
Bezahlung über einen Dritt-Zahlungsanbieter Paypal, Digistore oder vergleichbar
Bezahlung über einen Factoring-Anbieter
(SEPA)-Einzugsermächtigung.
5) Die Kunden erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.

§8 Haftung

1) Der Kunde ist verpflichtet uns zur Erbringung unserer Leistungen (z.B. Erstellung Homepage) ausschliesslich Medienmaterial (Bild, Ton, Video, etc.) zur Verfügung zu stellen, für das er die benötigten Rechte besitzt und das des weiteren frei von Rechten Dritter ist. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt uns der Kunde hiermit von etwaigen Ansprüchen Dritter für die Verletzung geistigen Eigentums frei.

§9 Datenschutz

1) Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten durch die NETCONSA GmbH im gesetzlichen Rahmen einverstanden. Der Kunde ist bzgl. Einhaltung DSGVO selbst verantwortlich.

2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch die NETCONSA GmbH im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste, Facebook-Chat, Whats-App). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@roland-bohlender.de.

§10 Gerichtsstand

1) Es gilt das Recht der Bunderrepublik Deutschland.

2) Gerichtstand und Erfüllungsort ist Aschaffenburg. Die NETCONSA GmbH ist jedoch auch dazu berechtigt Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

3) Bei Vertragsschlüssen mittels Videoaufzeichnung wird der Vertragstext nach Vertragsschluss für die gesetzlich notwendige Zeit gespeichert.

4) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die NETCONSA GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

AGB Stand: 29.04.2021